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Mittwoch, 21. August 2013

MetallRente

MetallRente – ein starker Partner für eine starke Vorsorge 

Am 6. Juli 2001 stellten IG Metall und Gesamtmetall die Weichen für ein von beiden Verbänden getragenes Versorgungswerk in der größten industriellen Branche der Bundesrepublik. 

Dieser Entscheidung folgte am 4. September 2001 der Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie. 

MetallRente - eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall - wurde schließlich im Oktober 2001 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit den Gesellschaftern IG Metall und Gesamtmetall zu gleichen Teilen gegründet. 

MetallRente - seit August 2007 eine GmbH - ist auch für Betriebe offen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind und für Verbände und Unternehmen, die nicht zur Metall- und Elektroindustrie gehören. 

So sind z.B. die Branchen der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Textil- und Bekleidungsindustrie und die Stahlindustrie nach Abschluss von Tarifverträgen zur Entgeltumwandlung MetallRente beigetreten.


Tarifverträge
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben heute einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen ihres Entgelts zum Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente.
In vielen Branchen wurden außerdem Tarifverträge zur Altersvorsorge geschlossen. Bereits 2001 haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung und der Gründung des gemeinsamen Versorgungswerks MetallRente den Weg für eine effektive Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge per Entgeltumwandlung geöffnet. Seit 2006 gilt in der Metallbranche außerdem der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), der den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen abgelöst hat.
Für alle tarifvertraglichen Optionen in den angeschlossenen Branchen bietet MetallRente sichere und attraktive Vorsorgelösungen. Der Vorteil: passgenaue, auf das Unternehmen zugeschnittene Angebote, schlanke Prozesse und ein geringer Verwaltungsaufwand. Deshalb empfehlen die Tarifvertragsparteien MetallRente.

Referenzen - MetallRente Kundenunternehmen

Bereits 24.000 Unternehmen haben sich bereits für MetallRente entschieden. Mit freundlicher Genehmigung der Unternehmen können wir hier einige der Firmen (PDF) benennen, die ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung über MetallRente anbieten. 

Adam Opel GmbH       Aesculap AG
& Co.KG
ALSTOM LHB GmbH
BBT Thermotechnik
GmbH
Benteler-GruppeBizerba GmbH
& Co. KG
BKK Gildemeister
Seidensticker

Bombardier
Transportation
Daimler AG
EADS Deutschland
GmbH
EKO Stahl GmbH
Federal Mogul
Deutschland GmbH
Ford-Werke GmbH
Knorr-Bremse AG
Koenig und Bauer
AG

Miele und Cie. KG
MTU  Friedrichshafen
GmbH

M+W Group
OCÉ Document
Technologies  GmbH
OCÉ Printing
Systems GmbH

Otis GmbH und
Co. OHG
Pfaff Industrie
Maschinen AG
 
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
RHEINTACHO
Messtechnik  GmbH
 
Rowenta Werke GmbH
Saarstahl AG 
Schindler Shared
Services GmbH
Sick AG
SKF GmbH
SMS demag AG
Voith AG
Voss Großküchen
Systeme GmbH

VW Sachsen GmbH
ZF Friedrichhafen AG

ApothekenRente

ApothekenRente – die empfohlene branchenspezifische Altersvorsorge
Zum 1.1.2012 trat der "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken" in Kraft. * Arbeitgeber der Apothekenbranche, die an den Tarifvertrag gebunden sind, werden damit verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Zudem regelt er die Höhe der Beiträge, die durch den Arbeitgeber zu zahlen sind.

Einfach und sicher: die ApothekenRente

Abbildung: Rezept
Die einzige branchenspezifische Lösung, die von den beiden Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen wird, ist die sogenannte ApothekenRente.

Mit der ApothekenRente unterstützen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer optimalen und empfohlenen betrieblichen Altersvorsorge – gleichzeitig erfüllen sie ihre Informationspflicht. Angeboten wird die ApothekenRente von einem Konsortium der Versicherer R+V und Condor unter der Federführung der R+V. Diese Branchenlösung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen viele Vorteile.

Vorteile der ApothekenRente für Arbeitgeber

Sie sind Apotheker und sind selbstständig? Mit der ApothekenRente profitieren Sie gleich mehrfach:

  • Sie erfüllen Ihre Informationspflicht aus dem Tarifvertrag.
  • Sie setzen mit einem attraktiven Produkt den Rechtsanspruch aufEntgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter um.
  • Sie entscheiden sich für ein garantiert tarifvertragskonformes Angebot.
  • Sie erhalten eine verwaltungsarme, einfache Lösung in Form einerDirektversicherung.
  • Sie verfügen über ein starkes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.
  • Sie bieten Ihren Beschäftigten einen Anreiz zur zusätzlichen Eigeninitiative für die Altersvorsorge.
  • Ihre Mitarbeiter profitieren von den Konditionen eines Gruppenvertrags.

Vorteile der ApothekenRente für Arbeitnehmer

Als Angestellte/r der Apothekenbranche oder wenn Sie sich in einer pharmazeutisch-kaufmännischen Ausbildung befinden, profitieren Sie in vielerlei Hinsicht von der ApothekenRente:

  • Sie erhalten günstige Konditionen eines speziell ausgehandelten Gruppenvertrags.
  • Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten zusätzlich Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter).
  • Sie erhalten die Garantie, dass Ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
  • Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung.

Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlung

Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags zur ApothekenRente hängt von der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters ab:

Wöchentliche ArbeitszeitMonatlicher Beitrag
bis zu 10 Std./Woche sowie Auszubildende nach der Probezeit10,00 EUR
mehr als 10 Std./Woche15,00 EUR
mehr als 20 Std./Woche22,50 EUR
mehr als 30 Std./Woche27,50 EUR


Als Angestellte können Sie sich freiwillig für eine zusätzliche Entgeltumwandlungentscheiden. In diesem Fall erhalten Sie nochmals einen Arbeitgeberzuschuss von 20% auf den freiwillig gewählten Betrag – ein weiterer Vorteil!

Als Arbeitgeber geben Sie mit dem Arbeitgeber-Zuschuss Ihre Sozialversicherungsersparnisse bei der Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter weiter. Dadurch positionieren Sie sich als besonders attraktiver Arbeitgeber.

Praktische Rechner zur individuellen Ermittlung von ApothekenRente und Entgeltumwandlung finden Sie auf der Website www.apothekenrente.info .