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Mittwoch, 22. April 2015

minijobrente

Wer sagt, dass Minijobber nur 450 € verdienen dürfen?  
 
Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche.

Gleichzeitig ist es für viele Unternehmen attraktiv, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten” etwas mehr arbeiten könnten, ohne beispielsweise ihren Status der grundsätzlichen Sozialabgabenfreiheit (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht) zu verlieren.
minijobrente. Die Lösung  
 
Die „Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. – minijobrente” stellt ein Versorgungskonzept zur Verfügung, das geringfügig Beschäftigten in Deutschland den Zugang zu staatlich geförderter Altersvorsorge ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand ermöglicht.

Die Grundidee besteht darin, dass der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber eine Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Gegenwert dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht wird.

"Zeit für mehr Rente."
Arbeitnehmer und Arbeitgeber ziehen an einem Strang  
 
Die minijobrente eröffnet eine echte win-win-Situation für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber.

Beide Seiten erschließen sich viele sonst nicht erreichbare Vorteile.

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